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Wednesday, 7. January 2009
 
 
Forderungsbeitreibung in der Türkei - Inkasso

Immer mehr europäische Unternehmen und Privatpersonen gehen mit türkischen Geschäftspartnern Geschäftsbeziehungen in der Türkei ein.

Leider verlaufen die Geschäfte manchmal nicht wunschgemäß und es bleiben Forderungen trotz aller rechtlichen Vorbeugungsmaßnahmen offen. Was ist zu tun, wenn ein Schuldner mit Sitz in der Türkei nicht zahlt? In diesem Fall bleibt der einzige Weg, die offenen Forderungen gerichtlich geltend zu machen. 

Ausführliche Informationen zur Forderungsbeitreibung in der Türkei haben wir für Sie in einem informativen Leitfaden zusammengestellt, um einen ersten Eindruck zu vermitteln.  

Als zielorientierte Kanzlei bieten wir europäischen Unternehmen und Privatpersonen die Möglichkeit, die offenen Forderungen in der Türkei über unsere Kanzlei vor Ort beizutreiben.

 

Unsere Strategie bei dem Forderungseinzug in der Türkei sieht eine vierstufige Vorgehensweise vor. 

1. Außergerichtliche Phase
In einem ersten Schritt versuchen wir, eine außergerichtliche Einigung über die Zahlung zu erzielen, um mit möglichst wenig Kostenaufwand ein Ergebnis zu erzielen. Je nach dem Einzellfall mahnen wir den Schuldner mit einer notariellen Mahnung ab. 

2. Mahnverfahren
Funktioniert das nicht, beantragen wir als zweiten Schritt rasch den offiziellen Zahlungsbefehl.

3. Klageverfahren
In der dritten Stufe klagen wir.

4. Vollstreckung
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Gerichtsverfahrens vollstrecken wir den Titel in der Türkei.  

 

Auch Ihre im Ausland rechtskräftig gewordenen Urteile lassen wir gegen die in der Türkei ansässigen Schuldner durch ein Anerkennungsverfahren in der Türkei anerkennen und anschließend vollstrecken. 

Wir stehen Ihnen im Zusammenhang mit der rechtlichen Verfolgung Ihrer Forderungen in der Türkei landesweit zur Verfügung.


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