Firmengründung bei einer Freihandelszone

In der Welt des Unternehmertums ist es von entscheidender Bedeutung, die besten steuerlichen Vorteile zu nutzen, um das Geschäftswachstum zu fördern. In diesem Artikel werden wir uns mit der Gewinnsteuerbefreiung für Unternehmen befassen und wie diese in der Türkei angewendet wird.

1. Die Bedeutung der Gewinnsteuerbefreiung

Die Gewinnsteuerbefreiung ist ein wichtiger Aspekt für Unternehmen, die in der Türkei tätig sind, insbesondere für solche, die ihre Produktionstätigkeiten in Freihandelszonen ausüben. Hier sind einige Schlüsselpunkte, die Sie über dieses Thema wissen sollten:

1.1 Jahresgewinnbefreiung

Der Jahresgewinn, der durch die Firma mit Produktionsaktivitäten in der Freihandelszone erzielt wird, ist von der Gewinnsteuer vollständig befreit. Diese Befreiung gilt bis zur EU-Mitgliedschaft der Türkei und bis zum Ablauf der Tätigkeitszulassung. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Gewinne aus anderen Aktivitäten außerhalb der Freihandelszone von dieser Befreiung ausgeschlossen sind. Daher sollten beide Aktivitätsarten in der Buchhaltung strikt voneinander getrennt werden.

2. Einkommenssteuerbefreiung für Löhne und Gehälter

Unternehmen, die mindestens 85 % der produzierten Waren ins Ausland exportieren, profitieren von einer vollständigen Einkommenssteuerbefreiung für Löhne und Gehälter. Dies ist eine attraktive Möglichkeit, die Personalkosten zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit auf dem internationalen Markt zu stärken.

3. Einkommenssteuer für die Gewinnausschüttung

Im Falle der Gewinnausschüttung sind die Gesellschafter verpflichtet, die entsprechende Einkommenssteuer zu zahlen. Allerdings muss diese Steuer von der Gesellschaft berechnet und bereits vor der Auszahlung an die Gesellschafter an das Finanzamt entrichtet werden. Dabei sind die Vorschriften des Doppelbesteuerungsabkommens zu berücksichtigen. Diese Regelung gewährleistet Transparenz und Steuerehrlichkeit.

4. Zulassungsvoraussetzungen

Wenn Sie Ihr Unternehmen in einer Freihandelszone in der Türkei gründen möchten, müssen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:

4.1 Auswahl der Produktionshalle

Der erste Schritt ist die Auswahl der Produktionshalle in der Freihandelszone. Dies erfordert die Zusammenarbeit mit der Verwaltungsgesellschaft der Freihandelszone und die Unterzeichnung eines Mietprotokolls.

4.2 Zulassungsantragsformular

Füllen Sie das Zulassungsantragsformular aus und senden Sie es an die Direktion für Freihandelszonen in Ankara. Gleichzeitig überweisen Sie 5.000,00 USD an die Türkische Zentralbank.

4.3 Genehmigung und Firmengründung

Nach Erhalt der Genehmigung von der Direktion für Freihandelszonen können Sie mit der Firmengründung oder Niederlassungsgründung in der Freihandelszone beim Handelsregister beginnen.

4.4 Tätigkeitszulassung

Nach der Gründung reichen Sie einen entsprechenden Handelsregisterauszug bei der Verwaltungsgesellschaft der Freihandelszone ein. Der Mietvertrag wird bestätigt, und andere erforderliche Dokumente werden an die Direktion für Freihandelszonen in Ankara gesendet. Die Direktion erteilt Ihnen dann die Tätigkeitszulassung. Die Zulassung für Mieter-Produzenten ist in der Regel auf 15 Jahre begrenzt, und die Zulassungsgebühr beträgt 5.000,00 USD. In einigen Fällen sind längere Fristen für Investor-Produzenten möglich.

Fazit

Die Gewinnsteuerbefreiung und die Einkommenssteuerbefreiung für Löhne und Gehälter sind wichtige Instrumente, um die Steuerlast für Unternehmen in der Türkei zu reduzieren. Wenn Sie die richtigen Schritte unternehmen und die Vorschriften einhalten, können Sie erhebliche Vorteile für Ihr Unternehmen erzielen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

1. Welche Unternehmen profitieren von der Gewinnsteuerbefreiung?

Unternehmen, die in Freihandelszonen in der Türkei produzieren, profitieren von der Gewinnsteuerbefreiung.

2. Wie lange dauert die Tätigkeitszulassung in der Freihandelszone?

Die Zulassung für Mieter-Produzenten ist in der Regel auf 15 Jahre begrenzt.

3. Gilt die Einkommenssteuerbefreiung nur für Exporteure?

Ja, die Einkommenssteuerbefreiung für Löhne und Gehälter gilt nur, wenn mindestens 85 % der produzierten Waren ins Ausland exportiert werden.

4. Wie hoch ist der Steuersatz für Einkommen in der Türkei?

Der Steuersatz für Einkommen variiert je nach Einkommenshöhe und reicht von 15 % bis 35 %.

5. Welche Rolle spielt das Doppelbesteuerungsabkommen?

Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt die Besteuerung von Einkommen, das in mehreren Ländern erzielt wurde, um Doppelbesteuerung zu vermeiden und Steuerehrlichkeit zu gewährleisten.

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