Niederlassungsgründung in der Türkei

Wenn es um ausländische Direktinvestitionen in der Türkei geht, sind die Wahl der richtigen Gesellschaftsform und das Verständnis der rechtlichen und steuerlichen Aspekte von entscheidender Bedeutung. In diesem Artikel werden wir Ihnen alles Wissenswerte über dieses Thema erläutern, angefangen bei den beliebtesten Gesellschaftsformen bis hin zur Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft.

1. Allgemeines

Bei ausländischen Direktinvestitionen in der Türkei stellen die beliebtesten Gesellschaftsformen je nach Einzelfall türkische GmbHs (Limited Şirket) und türkische Aktiengesellschaften (Anonim Şirket) dar. Aber was ist der Unterschied zwischen diesen Gesellschaftsformen?

1.1 Türkische GmbH (Limited Şirket)

Die Limited Şirket ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ähnlich einer GmbH in anderen Ländern. Sie bietet den Vorteil einer begrenzten Haftung für die Gesellschafter, was bedeutet, dass das persönliche Vermögen der Gesellschafter im Falle von Schulden oder Verbindlichkeiten der Gesellschaft geschützt ist.

1.2 Türkische Aktiengesellschaft (Anonim Şirket)

Die Anonim Şirket, auch bekannt als Aktiengesellschaft, ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Dies bedeutet, dass sie rechtlich eigenständig ist und Klagen und Verklagen kann. Die Haftung ist in der Regel auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

1.3 Niederlassung

Unter dem Begriff „Niederlassung“ ist hingegen die unselbständige Filiale der Muttergesellschaft ohne eigene juristische Persönlichkeit zu verstehen. Aus diesem Grunde ist zu beachten, dass die Muttergesellschaft aufgrund der Verbindlichkeiten der Niederlassung direkt verklagt werden kann. Die Niederlassung wird ins Handelsregister eingetragen und wird von einem durch die Muttergesellschaft eingesetzten Niederlassungsleiter geführt und vertreten.

Die Buchhaltung der Niederlassung ist vergleichbar mit der Buchhaltung einer Limited-Gesellschaft.

2. Rechtlich und steuerlich Wissenswertes

2.1 Unterschiede zwischen Niederlassungen und Kapitalgesellschaften

Die Niederlassung besitzt anders als ihre Muttergesellschaft keine eigene Rechtspersönlichkeit. Da diese jedoch einen eigenen Gerichtsstand begründet, kann auch die Muttergesellschaft an dem Sitz der Niederlassung verklagt werden. Ansonsten ergeben sich aus steuerrechtlicher Sicht keine weiteren Unterschiede. So werden beide Unternehmensformen von den türkischen Finanzämtern gleich behandelt. Das türkische Finanzamt sieht die Niederlassung gleich wie eine türkische GmbH. Der anfallende Steuersatz für Körperschaftsteuer beträgt in beiden Fällen 20 % und es ist jeweils dieselben Steuererklärungen notwendig.

2.2 Haftung und Vollmachten

Ein weiterer Nachteil der Niederlassung ist, dass der Leiter der Niederlassung keinesfalls als Geschäftsführer mit unbeschränkter Generalvollmacht anzusehen ist. Diesem Leiter wird vielmehr von der Muttergesellschaft eine beschränkte Generalvollmacht erteilt, was den Rechtsverkehr sehr behindern kann. So muss für jedes Rechtsgeschäft, das der Leiter tätigen möchte bzw. abschließen möchte, eine erweiterte Vollmacht von der Muttergesellschaft und dessen Geschäftsführer eingeholt werden. Bei einer Kapitalgesellschaft besitzt der Geschäftsführer eine volle und unbeschränkte Vertretungsmacht, welche sowohl im Innen- als auch im Außenverhältnis wirksam ist und daher praxistauglicher ist.

Zudem muss der Niederlassungsleiter türkischer Staatsbürger sein. Dagegen können die Vertretungsberechtigten Personen bei GmbH und AG auch ausländische Personen sein können.

3. Nachträgliche Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft

Die Umwandlung der Niederlassung in eine Kapitalgesellschaft ist zwar jederzeit tatsächlich und rechtlich möglich, allerdings sollte beachtet werden, dass es sich bei einer Umwandlung um eine Betriebsänderung handelt, was Konsequenzen für die bestehenden Arbeitsverhältnisse darstellt. Rechtlich gesehen wird die Umwandlung als Betriebsübergang beurteilt und beinhaltet folglich auch den Wechsel des Arbeitgebers.

Der Anmelde- bzw. Ummeldeprozess ist bei der türkischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) im Vergleich zu anderen Kapitalgesellschaften am geringsten. So bedarf es bei der Gründung lediglich eines Gesellschafters, unabhängig davon, ob es sich bei diesem um eine natürliche oder juristische Person handelt. Das Mindestkapital der Gesellschaft muss dabei 10.000 TL betragen.

Aus Kostensicht ergeben sich ebenfalls keine relevanten Unterschiede zu einer Niederlassung, da im Wesentlichen die gleichen Formulare und Arbeitsschritte notwendig sind. So ist die Kapitalgesellschaft ebenfalls wie die Niederlassung in das Handelsregister einzutragen. Auch sind die Kosten für das Honorar und den Notar in der Regel gleich, ca. 4000 Euro.

Fazit

Bei ausländischen Direktinvestitionen in der Türkei sind sowohl die Wahl der Gesellschaftsform als auch das Verständnis der rechtlichen und steuerlichen Aspekte entscheidend. Sowohl Niederlassungen als auch Kapitalgesellschaften haben ihre Vor- und Nachteile, und es ist wichtig, diese sorgfältig abzuwägen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

  1. Kann eine Niederlassung in der Türkei rechtlich eigenständig klagen und verklagt werden? Nein, eine Niederlassung besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit, daher kann sie nicht eigenständig klagen oder verklagt werden.
  2. Welche steuerlichen Unterschiede gibt es zwischen Niederlassungen und Kapitalgesellschaften in der Türkei? Steuerlich werden Niederlassungen und Kapitalgesellschaften in der Türkei gleich behandelt, der Körperschaftsteuersatz beträgt in beiden Fällen 20 %.
  3. Welche Vorteile hat eine Kapitalgesellschaft gegenüber einer Niederlassung in der Türkei? Eine Kapitalgesellschaft hat eine eigene Rechtspersönlichkeit, kann klagen und verklagt werden, und der Geschäftsführer hat volle Vertretungsmacht.
  4. Können ausländische Personen Leiter einer Niederlassung in der Türkei sein? Nein, der Leiter einer Niederlassung muss türkischer Staatsbürger sein.
  5. Wie hoch ist das Mindestkapital für die Gründung einer GmbH in der Türkei? Das Mindestkapital für die Gründung einer GmbH in der Türkei beträgt 10.000 TL.

Related Posts

Call Now ButtonRufen Sie uns an